Dienstag, 25. Juli 2017

Verzögerung Aufgrund der Wetterlage




Seid Montag steht der Karn auf Unserer Baustelle still und starr, Grund hierfür ist die aktuelle Wetterlage, dies führt zu Verzögerungen auf anderen Baustellen der Fa. Neesen so das Sie bei uns noch nicht beginnen... :-(

Was aber ist schlechtes Wetter? 

Ab wann darf sich der Bauunternehmer auf das sprichwörtliche„Schlechtwetter“ berufen? Der Bundesgerichtshof hat dazu bereits 1973 ein Urteil gefällt (BGH, Urteil vom 12.07.1973 – VII ZR 196/72). Dabei haben die Richter genaue Vorgaben gemacht. Als besonderes Witterungsereignis gilt beispielsweise eine tägliche Niederschlagsmenge von 64 Millimeter pro Quadratmeter, wenn die maximale durchschnittliche Niederschlagsmenge bei 40 bis 50 Millimeter pro Quadratmeter am Tag
liegt. Auch lang anhaltende ungewöhnliche Kältewellen im Winter zählen zu diesen
besonderen Witterungsereignissen. Die ARGE Baurecht erinnert an typische Beispiele, wie
den Winter 1978/79 in Norddeutschland, auch der ungewöhnlich starke Eisregen 1978
zählt dazu oder der strenge Winter 1995/96.
(c)http://www.baurecht.de/infos-baurecht/Schlechtwetter.pdf

Habe dies bezüglich mit Unseren Bauleiter telefoniert seine Aussage zu dem Thema er meldet sich wenn bei uns mit denn Arbeiten angefangen wird. Also heißt es wieder mal Warten.

Baustrom ist angeschlossen

Anhänger von Neesen 

Neesen Schild auf der Baustelle


Unser Baukran



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